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Temporäre Mehrwertsteueränderung in Deutschland

Letzte Aktualisierung 2020-07-01

Der Mehrwertsteuersatz in Deutschland soll vom 1. Juli 2020 bis zum 31. Dezember 2020 gesenkt werden. Dies ist Teil eines Konjunkturpakets zur Abfederung der wirtschaftlichen Folgen der Corona-Krise. Konkret soll der reguläre Steuersatz von 19% auf 16% und der ermäßigte Steuersatz von 7% auf 5% gesenkt werden. Ab 1. Januar 2021 werden wieder die bisherigen Steuersätze gelten.

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Info

Die Informationen in diesem Artikel stellen keine rechtlich verbindliche Steuerberatung dar. Diese Leistung kann und darf JustOn nicht erbringen. Bei konkreten Fragen wenden Sie sich bitte an Ihre:n Steuerberater:in.

Informationen auf Englisch finden Sie unter Temporary VAT Change.

Allgemeine Hinweise

Die Änderung des Steuersatzes trifft in der Praxis auf verschiedene Szenarien, die – je nach Geschäftsfall – möglicherweise unterschiedliche Anpassungen an relevanten Softwaresystemen erfordern.

Beachten Sie bitte: Das entsprechende Gesetz wurde am 29. Juni 2020 verabschiedet. Veröffentlicht sind bisher jedoch nur der Gesetzentwurf sowie ein BMF-Schreiben zur Umsetzung der Steuersatzsenkung.

Da sich also noch Änderungen ergeben könnten, verfolgen wir weiterhin die gegenwärtig von Finanzbehörden oder Steuerberater:innen veröffentlichten Aussagen und Handlungsanweisungen. Sobald neue Details bekannt werden, die die Rechnungserzeugung mit JustOn betreffen, werden wir den Inhalt dieses Artikels aktualisieren.

Nicht korrekt ausgewiesene Steuer

Grundsätzlich gilt:

  • Wird eine Rechnung für Leistungen, die zwischen Juli und Dezember 2020 erbracht werden, mit den bisherigen Steuersätzen von 19% bzw. 7% ausgestellt, ist die dann zu hoch ausgewiesene Umsatzsteuer auch fällig (§ 14c (1) UStG).
  • Wird eine Rechnung für Leistungen, die ab Januar 2021 erbracht werden, mit den dann nicht mehr gültigen Steuersätzen von 16% bzw. 5% ausgestellt, ist trotzdem die gesetzlich wieder geltende Umsatzsteuer von 19% bzw. 7% fällig (Abschn. 14c.1 Abs. 9 UStAE).

Buchungen nach Steuersätzen trennen

Denken Sie daran, Buchungen nach Steuersätzen zu trennen. Zum korrekten Buchen Ihrer Umsatzsteuer brauchen Sie also nicht nur Buchungskonten für 19% bzw. 7% Umsatzsteuer, sondern zwischen Juli und Dezember 2020 zusätzlich Buchungskonten für 16% bzw. 5% Umsatzsteuer.

Rechnungserzeugung mit JustOn

Mit JustOn Billing & Invoice Management erzeugen Sie Ausgangsrechnungen und können entsprechende Buchhaltungsprozesse durch das Bereitstellen entsprechender Daten unterstützen. Das betrifft Unternehmen bzw. Tätigkeiten, die der Soll-Versteuerung (Umsatzsteuer wird mit erfolgter Lieferung bzw. Leistung fällig) oder der Ist-Versteuerung (Umsatzsteuer wird mit erfolgter Zahlung fällig, JustOn-Option Move Tax Booking Details to Payment Date) unterliegen.

Andere Szenarien, z.B. Dauerrechnung, lassen sich standardmäßig nicht abbilden.

Einmalige Leistungen oder begrenzter Leistungszeitraum

Rechnen Sie Einmal-Produkte ab oder ist der Leistungszeitraum Ihrer Rechnungen eng begrenzt, sind folgende Fälle denkbar:

Leistung/Ende Leistungszeitraum bis 30. Juni 2020

Sie erzeugen Ihre Rechnung wie bisher mit einer ausgewiesenen Mehrwertsteuer von 19% bzw. 7%.

Leistung/Ende Leistungszeitraum zwischen 1. Juli und 31. Dezember 2020

Sie müssen Ihre Steuerregeln anpassen, so dass die erzeugten Rechnungen den gesenkten Mehrwertsteuersatz von 16% bzw. 5% ausweisen. Bereits erzeugte Rechnungen mit dem nicht korrekten Steuersatz müssen Sie gegebenenfalls korrigieren, also stornieren und neu erzeugen.

Leistung/Ende Leistungszeitraum ab 1. Jauar 2021

Sie müssen Ihre Steuerregeln anpassen, so dass die erzeugten Rechnungen den dann wieder geltenden Mehrwertsteuersatz von 19% bzw. 7% ausweisen. Bereits erzeugte Rechnungen mit dem nicht korrekten Steuersatz müssen Sie gegebenenfalls korrigieren, also stornieren und neu erzeugen.

Leistungszeitraum über Steuersatzänderung hinweg

Für Leistungen, die sich über einen längeren Zeitraum erstrecken und damit über die Stichtage 30. Juni und 31. Dezember hinausgehen, sind nach derzeitigem Verständnis zwei Ansätze möglich:

  • Rechnungsposten können entsprechend der Gültigkeitsdauer der Steuerregeln aufgeteilt werden. Damit werden aus einem Rechnungsposten zwei – einer mit einem Leistungszeitraum bis zum Stichtag und mit dem in diesem Leistungszeitraum gültigen Steuersatz und ein weiterer mit einem neuen Leistungszeitraum, der nach dem Stichtag beginnt, und mit dem im neuen Leistungszeitraum gültigen Steuersatz.
  • Rechnungsposten können für den gesamten Leistungszeitraum ungeteilt bleiben und erhalten den Steuersatz, der am Ende des Leistungszeitraums gilt.

Zeitpunkt der Steuerentstehung bestimmt Vorgehen

Der Zeitpunkt der Steuerentstehung bestimmt, welcher Ansatz zu wählen ist. Dieser hängt gegebenenfalls von der Art der Leistung ab, die Sie in Rechnung stellen. Bestimmte Leistungen können geteilt und deshalb für die Gültigkeitszeiträume separat berechnet und versteuert werden. Andere Leistungen gelten als vollständig erbracht, wenn der vereinbarte Leistungszeitraum endet, und werden mit dem dann gültigen Steuersatz besteuert.

Wenden Sie sich an Ihre:n Steuerberater:in, um die für Ihre Geschäftstätigkeit geeignete Vorgehensweise zu bestimmen.

Dementsprechend müssen Sie Ihre Steuerregeln anpassen und bereits erzeugte Rechnungen für diese Leistungszeiträume gegebenenfalls entsprechend korrigieren.

Monatliche Rechnungsstellung prüfen

Wenn Ihr Geschäftsmodell es zulässt, können Sie in Betracht ziehen, den Abrechnungszeitraum zu ändern, um monatliche Rechnungen auszustellen. Bedenken Sie jedoch, dass sich dies auf Ihre Liquidität auswirken kann.

Software-Update

JustOn 2.67 unterstützt zeitbasierte Steuerregeln und bietet die Möglichkeit, bei Bedarf Rechnungsposten automatisch entsprechend der Gültigkeitsdauer von Steuerregeln aufzuteilen. Damit erleichtern wir Ihnen die Handhabung der temporären Mehrwertsteueränderung. Dennoch können noch manuelle Anpassungen an Ihren Steuerregeln und Rechnungsvorlagen notwendig werden, die nach dem Update durch eine:n Administrator:in durchzuführen sind.

Die neue Version ist am 24. Juni 2020 erschienen. Planen Sie Zeit für Installation, Konfiguration und Tests ein.

Um diese Aktualisierung automatisch zu erhalten, müssen Sie der automatischen Aktualisierung von JustOn (Push Upgrade) zugestimmt haben. Sollte dies nicht der Fall sein, wenden Sie sich bitte mit einer entsprechenden Anfrage an unseren Support.

Hinweis

Bestimmte projektspezifische Anpassungen können verhindern, dass ein von uns bereitgestelltes Software-Update funktioniert und die gewünschte Erleichterung in der Handhabung der temporären Mehrwertsteueränderung bringt.

Nächste Schritte

Steuerregeln anpassen

In jedem Fall müssen Sie Ihre Steuerregeln anpassen, so dass die erzeugten Rechnungen den korrekten Mehrwertsteuersatz ausweisen: 16% bzw. 5% vom 01.07.2020 bis 31.12.2020 sowie 19% bzw. 7% ab 01.01.2021.

  1. Stellen Sie sicher, dass in Ihrer Org JustOn 2.67 installiert ist.

    Prüfen Sie die Version unter Setup > Anwendungen > Paketerstellung > Installierte Pakete.

    Löschen Sie – wie bei jeder Software-Aktualisierung – alle Rechnungen im Status Entwurf, um sicherzustellen, dass die Änderungen richtig angewendet werden.

  2. Ändern Sie gegebenenfalls die die Steuerregel-Listenansicht, um die neuen Felder Startdatum und Enddatum anzuzeigen.

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    Weitere Informationen dazu finden Sie unter Erstellen einer benutzerdefinierten Listenansicht in Salesforce Classic in der Salesforce-Hilfe.

  3. Geben Sie in Ihren bisherigen Steuerregeln für Deutschland das Enddatum 30.06.2020 an.

    Steuerregel Steuersatz Startdatum Enddatum
    DE-19 19,0 30.06.2020
    DE-7 7,0 30.06.2020
  4. Legen Sie neue Steuerregeln für Deutschland an, die den Zeitraum während der Steuersenkung vom 01.07.2020 bis 31.12.2020 sowie den Zeitraum nach der Steuersenkung ab 01.01.2021 abdecken.

    Steuerregel Steuersatz Startdatum Enddatum
    DE-16 16,0 01.07.2020 31.12.2020
    DE-19-2021 19,0 01.01.2021
    DE-5 5,0 01.07.2020 31.12.2020
    DE-7-2021 7,0 01.01.2021

    Weitere Informationen finden Sie unter Start Dates and End Dates on Tax Rules EN.

  5. Passen Sie optional die Steueranwendungsregel an, um den korrekten Modus zur Verarbeitung von Rechnungsposten zu bestimmen, die mehrere zeitbasierte Steuerregeln umfassen.

    Steueranwendungsregel Beschreibung
    Service Period Die Rechnungsposten werden automatisch entsprechend der Gültigkeitsdauer der Steuerregel aufgeteilt. Damit werden aus einem Rechnungsposten zwei – einer mit einem Leistungszeitraum bis zum Stichtag und mit dem in diesem Leistungszeitraum gültigen Steuersatz und ein weiterer mit einem neuen Leistungszeitraum, der nach dem Stichtag beginnt, und mit dem im neuen Leistungszeitraum gültigen Steuersatz.
    End of Service Period Die Rechnungsposten bleiben für den gesamten Leistungszeitraum ungeteilt und erhalten den Steuersatz, der am Ende des Leistungszeitraums gilt.

    Weitere Informationen finden Sie unter Managing Taxation Rules EN.

  6. Passen Sie gegebenenfalls die Regeln für die Zuordnung von Buchhaltungskonten an.

    Weitere Informationen finden Sie unter Assignment Rules - G/L Account EN und Collective Accounts EN.

  7. Passen Sie gegebenenfalls die Rechnungsvorlagen an, um die Steuern korrekt anzuzeigen.

    Weitere Informationen finden Sie unter Working With Templates EN.

Bestehende Rechnungen korrigieren

Bis jetzt gibt es gibt es noch keine Aussage dazu, ob bereits erzeugte Rechnungen korrigiert werden sollen, um die Steueränderungen widerzuspiegeln. Gegebenenfalls müssen Sie das tun. Dazu gehören folgende Schritte:

  1. Stornieren Sie die betreffenden erzeugten Rechnungen und löschen Sie alle Rechnungen im Status Entwurf.

    Weitere Informationen finden Sie unter Rechnungen stornieren, Setting Up Finalization or Cancellation Using Flows EN und Setting Up Automatic Draft Invoice Deletion EN.

  2. Passen Sie die anzuwendenden Steuerregeln zum jeweiligen Stichtag an.

    Weitere Informationen finden Sie unter Steuerregeln anpassen.

  3. Erzeugen Sie die betreffenden Rechnungen neu.

    Weitere Informationen finden Sie unter Rechnungslauf ausführen.

Auf korrekte Daten prüfen

Um die korrekte Steuer anzuwenden, stellen Sie sicher, dass die Rechnungsposten einen korrekten Leistungszeitraum gesetzt haben oder, als Ausweichlösung, die Rechnung ein korrektes Datum gesetzt hat.

Weitere Informationen

JustOn 2.67 Release Notes
Zwei­tes Ge­setz zur Um­set­zung steu­er­li­cher Hilfs­maß­nah­men zur Be­wäl­ti­gung der Co­ro­na-Kri­se (Bundesministerium der Finanzen)
BMF-Schreiben zur befristeten Senkung der Umsatzsteuer, finale Fassung vom 30. Juni 2020 (Bundesministerium der Finanzen)
Fra­gen und Ant­wor­ten zur be­fris­te­ten Sen­kung der Um­satz­steu­er (Bundesministerium der Finanzen)
Informationsseite zur Corona-Krise und zum Konjunkturpaket (DATEV)
Herausforderungen durch die Absenkung des Umsatzsteuersatzes 2020 (Haufe)