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Beleg für Testzwecke anlegen

Die manuelle Erfassung von Belegen in JustOn Connector for DATEV dient nur zu Testzwecken.

Übertragen Sie manuell angelegte Belege nicht ins DATEV-Rechenzentrum, oder stellen Sie sicher, dass zu Testzwecken übertragene Daten als solche erkennbar sind. Sorgen Sie für eine Löschung der Daten aus DATEV Unternehmen online, sobald Sie die Daten nach DATEV übertragen haben.

Hinweis

JustOn Connector for DATEV bietet keine GoBD-konforme Unterstützung für die manuelle Erfassung von Belegen. Wenden Sie sich an Ihre:n Steuerberater:in, um dafür gegebenenfalls eine Anwendung in DATEV Unternehmen online zu nutzen.

Um einen neuen Beleg anzulegen:

  1. Klicken Sie auf , um den App Launcher zu öffnen, und wählen Sie JustOn Connector for DATEV.
  2. Öffnen Sie das Register Belege.
  3. Klicken Sie auf Neu.
  4. Wählen Sie den Belegtyp aus und klicken Sie dann auf Weiter.

    Folgende Belegtypen stehen zur Verfügung: Eingangsrechnung, Ausgangsrechnung und Kasse.

  5. Geben Sie die notwendigen Belegdaten an.

    Pflichtfelder sind Belegdatum, Rechnungsnummer und Währung.

  6. Klicken Sie auf Speichern.

    Damit wird ein neuer (leerer) Beleg erzeugt und in der Detailansicht geöffnet.

    Sie müssen mindestens eine Belegposition anlegen.

  7. Klicken Sie unter Belegposition auf Neu.

  8. Wählen Sie den Typ für die Belegposition aus und klicken Sie dann auf Weiter.

    Verwenden Sie den gleichen Datensatztyp wie für den Beleg (entweder Eingangsrechnung, Ausgangsrechnung oder Kasse).

  9. Geben Sie die notwendigen Daten für die Belegposition an.

    Pflichtfeld ist Betrag.

    Dieser Betrag ist der Rechnungsbetrag, wenn Sie nur eine Belegposition zum Beleg erfassen. Der Gesamtbetrag eines Beleges setzt sich aus den Beträgen aller Belegpositionen zusammen und wird automatisch berechnet.

  10. Klicken Sie auf Speichern.

    Damit wird die (erste) Belegposition erzeugt. Weitere Belegpositionen können sinnvoll sein, wenn z.B. Beträge mit verschiedenen Steuersätzen vorliegen oder wenn unterschiedliche Warengruppen oder Kostenstellen ausgewiesen werden sollen.